Nachdem Gerichtskasse, Notar und Finanzamt schon vor Beginn der Bauarbeiten die ersten Rechnungen gestellt haben, kam nun eine zweite Rechnung von der Gerichtskasse. Wir sind nun als Erwerber im Grundbuch vorgemerkt. Der Notar hat auch bestätigt, dass die Vorraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises (nach Baufortschritt) eingetreten sind. Das macht laut Makler und Bauträgerverordnung 30% mit Beginn der Erdarbeiten. Diese Zustand haben wir ja wie man sehen kann bereits hinter uns gelassen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen